PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Was Ihre Kolleginnen und Kollegen im Fall einer Erkrankung zu tun haben

Irgendwann erwischt es jeden Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin im Laufe des Berufslebens: Er oder sie wird arbeitsunfähig krank. In diesem Fall haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen bestimmte Pflichten zu erfüllen, um dem Arbeitsvertrag korrekt nachzukommen. Erkrankte Kolleginnen und Kollegen müssen Erkrankung sofort anzeigen

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie und Ihre Kollegen haben Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung anzuzeigen. Sofern Ihnen bzw. den Betroffenen das möglich ist, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in den ersten Arbeitsstunden über Ihre Abwesenheit unterrichten, denn Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen. Die Anzeige kann mündlich, schriftlich, aber auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen.

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