Abfindung hat Entschädigungsfunktion
Arbeitnehmer, die sich auf eine Abwicklungsvereinbarung oder einen Aufhebungsvertrag einlassen, lassen sich letztlich meist aus dem Arbeitsverhältnis herauskaufen. Eine Abfindung hat deshalb Entschädigungscharakter. Mit ihr wird der Arbeitnehmer für wirtschaftliche Nachteile entschädigt, die er dadurch erleidet, dass er seinen Arbeitsplatz verliert.
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