Arbeitsunfähigkeit
Gleichzeitig krank und arbeitsfähig? Die Wahrheit über die neue Teilarbeitsunfähigkeit
Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028: Beschäftigte können teilweise krank und teilweise arbeitsfähig sein. Für Betriebsräte heißt das: Arbeitszeit, Aufgaben, BEM und Rückkehr jetzt klar per Betriebsvereinbarung regeln.
ADIUVA
16.09.2026
Das obenstehende Video ist Teil des Webinars „Teilzeit-Krankschreibung, Attest ab Tag 1 und neue AU-Rechtsprechung“. Hier geht es zur Aufzeichnung in gesamter Länge. Leser*innen des Urteilsdienst für den Betriebsrat finden dort ebenfalls die Präsentation und 2 wertvolle Muster-Betriebsvereinbarungen zu den Themen Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung.