Betriebsratswahl 2026 - Eröffnung der Wahl

Unvollständige Wählerliste, falsche Fristen: LAG erklärt Betriebsratswahl für unwirksam

Das LAG Hamm zeigt, warum Sie als Wahlvorstand bei Wählerliste und Wahlausschreiben besonders genau arbeiten müssen – und wie Sie typische Fehler sicher vermeiden.

ADIUVA

10.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Das LAG Hamm (Beschluss vom 16.09.2024, Az. 16 TaBV 37/24) macht deutlich: Fehler bei der Betriebsratswahl sind kein Kavaliersdelikt; sie führen zur Unwirksamkeit der gesamten Wahl. Für Sie als Wahlvorstand heißt das: Schon kleine Versäumnisse bei Wählerliste und Wahlausschreiben können die gesamte Wahl zu Fall bringen. Der Beitrag zeigt, worauf Sie jetzt besonders achten müssen.

Unvollständige Wählerliste und falsche Fristen

Der Fall: In dem Verfahren ging es um eine Betriebsratswahl, bei der der Wahlvorstand zunächst eine Wählerliste erstellt und anschließend ein Wahlausschreiben veröffentlicht hatte. In der Wählerliste waren jedoch nicht alle Beschäftigten erfasst. Konkret fehlten mehrere befristet beschäftigte Teilzeitkräfte sowie einige Leiharbeitnehmerinnen, die zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb eingesetzt waren.

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