Lebenslauf
| Datum/Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 22.9.1857 | Geboren in Verden an der Aller |
| 1874–1878 | Hilfsarbeiterin in der Kanzlei des Vaters |
| 1878–1879 | Besuch des Lehrerinnenseminarsin Berlin |
| 1881–1885 | Engagements als Schauspielerin an verschiedenen Theatern |
| 1888 | Eröffnung eines Fotoateliers mit ihrer Partnerin Sophie Goudstikker in München |
| 1891 | Beitritt zum den Verein „Frauenbildungsreform“ Mitbegründerin des deutschen Frauenvereins „Frauenwohl“ |
| 1893–1897 | Jurastudium in Zürich |
| 1895 | Kampagne gegen die Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere gegen das Eherecht |
| 1899–1907 | Herausgeberin der Beilage „Parlamentarische Angelegenheiten und Gesetzgebung“ in der Zeitschrift „Die Frauenbewegung“ |
| 1901–1907 | Redaktion der „Frauenseite“ in der Berliner Tageszeitung „Der Tag“ |
| 1902 | Gründung des „Vereins für Frauenstimmrecht“ |
| 1903 | Eintritt in die „Freisinnige Volkspartei“ |
| 1905 | Aufruf zur Verweigerung der staatlichen Eheschließung in einem offenen Brief |
| 1907–1912 | Chefredakteurin der „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“ |
| 1912–1913 | Chefredakteurin des Monatsblatts „Frauenstimmrecht!“ |
| 1915 | Mitinitiatorin des „Haager Friedenskongresses“ Mitgründung der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“ |
| 1915–1933 | Vorstandsmitglied des deutschen Zweigs der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“ |
| 1918 | Mitglied des provisorischen bayerischen Parlaments |
| 1919 | Kandidatur für den Bayerischen Landtag |
| 1919–1933 | Herausgabe der Zeitschrift „Die Frau im Staat“ |
| 1923 | Forderung nach Ausweisung Hitlers |
| 1933 | Exil in der Schweiz |
| 1941 | Abfassung der Autobiografie „Erlebtes – Erschautes: Deutsche Frauen kämpfen für Freiheit, Recht und Frieden 1850–1940“ |
| 20.12.1943 | Gestorben in Zürich |
Sie legte ein Lehrerinnenexamen ab, arbeitete als Schauspielerin, betrieb ein Fotoatelier und war die erste promovierte Juristin Deutschlands. Anita Augspurgs größtes Engagement galt aber der Frauenbewegung. Sie setzte sich vor allem für das Frauenwahlrecht und gegen das patriarchale Eherecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ein.
Fünftes Kind einer liberalen Familie
Anita Augspurg wurde am 22. September 1857 in der niedersächsischen Stadt Verden an der Aller geboren. Sie war das fünfte und mit Abstand das jüngste Kind der Familie. Ihr Vater, Wilhelm Augspurg, arbeitete als Anwalt und betrieb eine eigene Kanzlei. Ihre Mutter, Augustine Langenbeck, war ebenfalls sehr gebildet – sie stammte aus einer Mediziner- und Pastorenfamilie – und gewährte all ihren Kindern die Freiheit, sich nach ihren eigenen Vorstellungen zu entwickeln.
Jedoch sahen die gesellschaftlichen Konventionen kein gleiches Recht auf Bildung für Mädchen und Jungen vor. Anita Augspurg besuchte als Kind zunächst die Schule, hatte aber kein Recht auf eine weiterführende Schulbildung. Stattdessen ging sie bis 1873 auf eine private Schule für Töchter.
Unabhängigkeit in Berlin
Nach ihrem Schulabschluss arbeitete Anita Augspurg von 1874 bis 1878 in der Kanzlei ihres Vaters mit, durfte dort aber nur Hilfsarbeiten übernehmen. Mit Erreichen ihrer Volljährigkeit (21 Jahre) verließ sie die Familie und ging nach Berlin.
Dort besuchte sie zunächst ein Lehrerinnenseminar und machte 1879 ihr Examen zur Lehrerin und Turnlehrerin. Sie übte diesen Beruf aber nie aus. Vielmehr hatte sie das Seminar nur besucht, weil es damals die einzige Möglichkeit auf Weiterbildung für Frauen war.
Parallel zu ihrer Lehrerinnenausbildung nahm Anita Augspurg Schauspielunterricht. Eine ihrer Großmütter hinterließ ihr zudem ein großzügiges Erbe, sodass die junge Frau fortan finanziell unabhängig war.
Schauspielerin an verschiedenen Theatern
Ab 1881 war Anita Augspurg für einige Jahre an unterschiedlichen Theatern als Schauspielerin engagiert, darunter das Deutsche Theater Riga und das Altenburger Hoftheater.
1885 gab sie die Schauspielerei wieder auf. Sie wollte nicht länger „die verklungenen Ereignisse der Geschichte in Bühnendarstellungen“ darstellen, sondern am „sich vollziehenden Wandel der Dinge in Staat und Gesellschaft“ mitwirken.
Eigenes Fotoatelier in Berlin
Anita Augspurg erlernte den Beruf der Fotografin. Mit ihrer damaligen Partnerin Sophia Goudstikker ging Anita Augspurg nach München, weil es ihrer Ansicht nach die „vorurteilfreieste Stadt“ war.
Die beiden Frauen eröffneten dort 1887 das Fotoatelier „Atelier Elvira“. Das Atelier wurde schnell bekannt, was sicherlich auch dem extravaganten und für Frauen damals ungewöhnlichem Auftreten der beiden Inhaberinnen geschuldet war: Die beiden Frauen trugen eine Kurzhaarfrisur, rauchten und übten mit Radfahren und Reiten für Frauen untypische Sportarten aus.
Vor allem in Künstlerkreisen genoss das Fotoatelier einen ausgezeichneten Ruf. Zu den Kund*innen zählte unter anderem auch die bayerische Königsfamilie.
Forderung nach uneingeschränktem Zugang zu Bildung
Anita Augspurgs frauenpolitisches Engagement begann im Jahr 1891. Sie trat dem Verein „Frauenbildungsreform“ bei, der sich dafür einsetzte, dass Mädchen uneingeschränkten Zugang zu Bildung erhalten und Gymnasien für Mädchen gegründet werden. Tatsächlich wird auf Initiative des Vereins 1893 das erste Mädchengymnasium Deutschlands in Karlsruhe eröffnet.
Zudem gründete Anita Augspurg 1891 den Verein „Frauenwohl“ mit, der unter anderem die Zulassung von Frauen zum Hochschulstudium forderte.
Frauenfrage als Rechtsfrage
Für die Frauenrechtlerin erschien die Frauenfrage zunehmend als Rechtsfrage. Sie erkannte, dass ihr dafür das nötige Wissen im Straf- und Zivilrecht fehlte, weshalb sie sich für ein Jurastudium entschied. Da Frauen damals in Deutschland aber noch nicht studieren durften, ging Anita Augspurg 1893 nach Zürich und nahm dort das Studium auf.
1897 schloss Anita Augspurg ihr Studium mit einer Promotion über die Volksvertretung in England ab. Damit war sie die erste Frau im Deutschen Kaiserreich, die im Fach Jura promoviert hatte.
Kampagne gegen das Bürgerliche Gesetzbuch
Bereits während ihres Studiums hielt sich Anita Augspurg häufig in Berlin auf und zog nach ihrem Studium ganz dorthin, auch um näher am „Zentrum der Macht“ zu sein. Denn die Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches stand an, gegen das die Frauenbewegung 1895 eine breit angelegte Kampagne führte.
Vor allem das geplante Eherecht sahen die Frauenrechtlerinnen kritisch: Frauen sollten mit der Heirat das Recht an dem von ihnen in die Ehe eingebrachten Vermögen verlieren und auch bei der Kindererziehung keine Entscheidungsbefugnis erhalten. Eine durch ein solches Familienrecht gestützte Ehe käme für Frauen laut Anita Augspurg einem „bürgerlichen Selbstmord“ gleich.
1896 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch jedoch ohne die Änderungsanträge der Frauenbewegung verabschiedet.
Gegenpol zum „Bund deutscher Frauenvereine“
Im selben Jahr fand in Berlin die „Internationale Frauenkonferenz“ statt. Auf dieser lernte Anita Augspurg Lida Gustava Heymann kennen, die rund sechs Jahre später ihre Lebensgefährtin wurde.
Die beiden gründeten gemeinsam mit anderen Frauen des radikalen Flügels die deutsche Sektion der „International Union of Progressive Women“, nämlich den „Verband fortschrittlicher Frauenvereine“. Dieser war auch als Gegenpol zum gemäßigten „Bund deutscher Frauenvereine“ zu betrachten.
Erste publizistische Arbeiten
Ab 1899 arbeitete Anita Augspurg eng mit der Frauenrechtlerin Minna Cauer zusammen und redigierte die Beilage „Parlamentarische Angelegenheiten und Gesetzgebungen“ der Zeitschrift „Die Frauenbewegung“. Darin analysierte sie Reichstagsdebatten, Gesetze und Urteile.
Ab 1901 übernahm die Juristin zudem die Redaktion der „Frauenseite“ in der Berliner Tageszeitung „Der Tag“.
1902 gründete Anita Augspurg den „Verein für Frauenstimmrecht“ mit, dessen Anliegen die Einführung des Frauenwahlrechts war. 1903 trat sie in die „Freisinnige Volkspartei“ ein, um auch außerhalb der Frauenbewegung für deren Ideen zu werben.
Aufruf zum „Eheboykott“
1905 sorgte Anita Augspurg mit einem offenen Brief für Aufsehen. Wegen des geltenden patriarchalen Eherechts rief sie zur Verweigerung der staatlichen Eheschließung auf:
„Die legitime Ehe bedeutet für die Frau den gesetzlichen Verzicht auf ihre Rechtsexistenz, umschließt nicht allein die für eine selbständige Individualität unwürdige Aufgabe ihres Namens und ihres Selbstbestimmungsrechtes, sondern in den meisten Fällen völlige pekuniäre Abhängigkeit und in allen Fällen gänzliche Rechtlosigkeit an ihren Kindern“, schrieb die Frauenrechtlerin.
Weiter meinte sie: „Für eine Frau von Selbstachtung, welche die gesetzlichen Wirkungen der bürgerlichen Eheschließung kennt, ist es nach meiner Überzeugung unmöglich, eine legitime Heirat einzugehen: ihr Selbsterhaltungstrieb, die Achtung vor sich selbst und ihr Anspruch auf die Achtung ihres Mannes läßt ihr nur die Möglichkeit einer freien Ehe offen.“
Chefredakteurin von „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“
Ab 1907 brachte Anita Augspurg die Beilage „Parlamentarische Angelegenheiten und Gesetzgebungen“ als eigenständige Monatshefte unter dem Titel „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“ heraus.
Mit ihrer Partnerin Lida Gustava Heymann zog Anita Augspurg im selben Jahr zurück nach München. Später zogen sie aufs Land und betrieben im Münchener Umland einen kleinen Bauernhof. Das Paar lebte vegetarisch, da die beiden Frauen die „brutalen Schlacht- und Schächtermethoden“ ablehnten und kritisierten.
Bis 1912 war Anita Augspurg die Chefredakteurin der „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“. Von 1912 bis 1913 war sie Chefredakteurin des Monatsblatts „Frauenstimmrecht!“.
„Internationaler Frauen-Friedenskongress“ in Den Haag
1915 organisierten Anita Augspurg und ihre Partnerin als Reaktion auf den Ersten Weltkrieg den „Internationalen Frauen-Friedenskongress“ in Den Haag mit, kurz darauf gründeten sie die „Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit“. Bis 1933 war Anita Augspurg Vorstandsmitglied des deutschen Zweigs dieser Frauenliga.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs gehörte Anita Augspurg als Vertreterin der Frauenbewegung dem provisorischen bayerischen Parlament an und kandidierte 1919 auf der Liste der sozialistischen Partei USPD für den Landtag – jedoch erfolglos.
Forderung nach Ausweisung Hitlers
Ab 1919 brachte Anita Augspurg gemeinsam mit ihrer Partnerin die Zeitschrift „Die Frau im Staat“ heraus.
Im Jahr 1923 störten Nazitruppen eine Versammlung der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“. Anita Augspurg forderte daraufhin die Ausweisung Hitlers und versuchte, den bayerischen Innenminister davon zu überzeigen. Dieser lehnte ab; einige Monate später unternahm Hitler einen Putschversuch. Fortan standen Anita Augspurg und ihre Partnerin auf der Liquidationsliste der Nationalsozialisten.
Leben und Tod im Exil
Als die Nationalsozialisten 1933 schließlich die Macht ergriffen, waren Anita Augspurg und ihre Partnerin auf Auslandsreise. Das Paar kehrte nicht mehr nach Deutschland zurück, sondern lebte fortan im Exil in der Schweiz. Die Nationalsozialisten beschlagnahmten ihr Vermögen und ihren Besitz, weshalb die Frauen auf die finanzielle Unterstützung von Freund*innen angewiesen waren. Viele von Anita Augspurgs Aufzeichnungen gingen zudem verloren.
1941 schrieb Anita Augspurg mit Unterstützung ihrer Partnerin ihre Autobiografie „Erlebtes – Erschautes: Deutsche Frauen kämpfen für Freiheit, Recht und Frieden 1850–1940“.
1943 starb Lida Gustava Heymann an Krebs. Nur wenige Monate später, am 20. Dezember, starb auch die an Demenz erkrankte Anita Augspurg.
Wiederentdeckt von der Neuen Frauenbewegung
Anita Augspurg und ihr Werk gerieten nach ihrem Tod schnell in Vergessenheit. Erst die Neue Frauenbewegung der 1960er- und 1970er-Jahre entdeckte die Frauenrechtlerin und ihre Bedeutung für die Rechte von Frauen wieder.
Zu Ehren von Anita Augspurg vergibt die Stadt München seit 1994 den „Anita-Augspurg-Preis“, mit dem herausragendes Engagement für die Gleichberechtigung von Frauen geehrt wird. Seit 2017 verleiht die deutsche Sektion der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“ jährlich die Auszeichnung „Rebellinnen gegen den Krieg – Anita-Augspurg-Preis“ und würdigt damit Frauen, die sich in ihren Heimatländern für Frieden und Gerechtigkeit einsetzen.