WISSENSWERTES

Teilweise Krankschreibung und BGM

An den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten haben sich Dienstgebende schon immer abgearbeitet. Zu viel, zu lange – und krank seien sowieso die wenigsten wirklich. Und die Daten der Krankenkassen zeigen auch immer wieder hohe Krankendaten.

Maria Markatou

07.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Expertenrat empfiehlt teilweise Krankschreibung

Der Expertenrat der Bundesregierung will hier Lösungen schaffen. So empfiehlt er beispielsweise die „teilweise Krankschreibung“, das heißt: Krankgeschriebene Beschäftigte dürfen im gesundheitlich möglichen Umfang arbeiten, also z. B. ein paar Stunden am Tag oder im Homeoffice. Ich halte nichts davon, man schleppt sich krank zur Arbeit und verschleppt damit die Leiden. Mehr ist dadurch nicht gewonnen!

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