Schwerpunktthema

So reden Sie als Betriebsrat mit

Personenbezogenen Daten kommt ein immer höherer Wert zu. Seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurde die Bedeutung des Datenschutzes noch einmal vervielfacht. Auch in der öffentlichen Wahrnehmung spielt der Schutz personenbezogener Daten eine immer größere Rolle. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Denn auch am Arbeitsplatz geht es nicht ohne Daten. Welche Möglichkeiten Sie haben, sinnvoll Einfluss zu nehmen, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

25.10.2024 · 5 Min Lesezeit

Worauf der Datenschutz beruht

Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist zum einen die DSGVO, die als europarechtliche Verordnung unmittelbar gilt, also nicht durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Das gilt natürlich vor allem für die Daten Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Die DSGVO wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Für Ihre Arbeit als Betriebsrat und die Beschäftigten besonders relevant ist § 26 BDSG.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber