Worauf der Datenschutz beruht
Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist zum einen die DSGVO, die als europarechtliche Verordnung unmittelbar gilt, also nicht durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Das gilt natürlich vor allem für die Daten Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Die DSGVO wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Für Ihre Arbeit als Betriebsrat und die Beschäftigten besonders relevant ist § 26 BDSG.
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