Muster-Betriebsvereinbarung: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Eine Gefährdungsbeurteilung soll dazu beitragen, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen gesund zu erhalten, indem Belastungen frühzeitig erkannt werden; ferner Erkrankungen mit psychischen Ursachen vorzubeugen, die Zahl der Ausfalltage zu reduzieren sowie gefährdete Beschäftigte länger aktiv im Berufsleben zu halten und damit die Zahl ungewollter Frühverrentungen zu senken. Setzen Sie sich deshalb für eine allgemein gesunde Arbeitsumgebung ein. Am besten einigen Sie sich dazu mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung. Ein Muster lesen Sie im Folgenden.