Arbeitgeber wirft Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug vor
Der Fall: Nach den Behauptungen der Arbeitgeberin soll die Arbeitnehmerin nach einer einschlägigen Abmahnung einen Arbeitszeitbetrug begangen haben. Die Arbeitgeberin hatte der Beschäftigten daraufhin fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber hatte versucht, durch Protokolle eines Schließsystems nachzuweisen, dass die Arbeitnehmerin den Arbeitsplatz immer bereits um 15 Uhr verlassen hatte. Unabhängig davon warf die Arbeitgeberin ihrer Mitarbeiterin vor, gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen zu haben. Die Beschäftigte wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage; mit Erfolg.
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