Der Fall: Eine Bürgermeisterin schied aus ihrem Amt aus und erfuhr dabei, dass ihr Nachfolger direkt in eine höre Besoldungsgruppe von 2 möglichen Gruppen eingruppiert wurde. Das war für sie der Beweis, dass sie von Anfang an nicht gleichgestellt, also zu niedrig eingruppiert, gewesen sei. Das heißt, dass ihr auch zu wenig Entgelt gezahlt wurde. Also klagte sie wegen diskriminierender Eingruppierung auf die Gehaltsdifferenz.
Bürgermeisterin wurde diskriminiert
Das Urteil: Die Bürgermeisterin gewann, das Gericht schloss sich ihr an. Sie erhält eine Nachzahlung von 36.500 € – die Gehaltsdifferenz zu ihrem männlichen Kollegen.