Vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit
Ihr Arbeitgeber muss Ihre Mitbestimmungsrechte erst beachten, wenn Sie als Gremium konstituiert sind. Sie sollten deshalb Ihre konstituierende Sitzung so legen, dass sie noch während oder unmittelbar im Anschluss an die Amtszeit des alten Betriebsrats stattfindet. So vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit.