Betriebsratswahl 2026 - Wahlergebnis und erste Schritte

Konstituierende Sitzung: Hier beginnt Ihre Amtszeit als Betriebsrat

Nun ist es so weit: Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Sie in den neuen Betriebsrat gewählt. Ihre erste Amtshandlung ist die konstituierende Sitzung. Hierzu lädt der Wahlvorstand ein. Und zwar vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag, § 29 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Sitzung selbst muss nicht innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden. Sie kann auch wesentlich später terminiert werden.

ADIUVA

16.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit

Ihr Arbeitgeber muss Ihre Mitbestimmungsrechte erst beachten, wenn Sie als Gremium konstituiert sind. Sie sollten deshalb Ihre konstituierende Sitzung so legen, dass sie noch während oder unmittelbar im Anschluss an die Amtszeit des alten Betriebsrats stattfindet. So vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit.

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