Lebenslauf
Datum/Jahr | Ereignis |
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18.4.1879 | Geboren in Karlsruhe |
1899 | Abitur am ersten deutschen Mädchengymnasium in Karlsruhe, Hörerin in Medizin-Vorlesungen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Petition an den Senat der Universität |
1900 | Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts gibt Petition statt, Rückwirkende Immatrikulation in Medizin an der Universität Freiburg |
1904 | Promotion an der Universität Freiburg, Hochzeit mit Heinrich Worminghaus |
1933 | Gestorben in Nürnberg |
Frauen waren an deutschen Universitäten Ende des 19. Jahrhunderts nur eine seltene Ausnahme, denn sie waren nicht als Studentinnen anerkannt. Mit viel Glück durften sie als „Hörerin“ an Vorlesungen teilnehmen, ein anerkannter Abschluss blieb ihnen jedoch verwehrt. So erging es auch Johanna Kappes: Gegen viele Widerstände erkämpfte sie sich zunächst einen Platz als Hörerin an der Universität Freiburg. Kurz darauf erwirkte sie sogar, dass sich Frauen als Studentinnen immatrikulieren durften.
„Weibliches Geschlecht ist geistig schwächer“
„Das weibliche Geschlecht ist nicht nur dem Körper nach, sondern auch geistig schwächer als das männliche Geschlecht im Allgemeinen; daher ist es nicht nur eine seltene Ausnahme, sondern gewissermaßen eine Unnatur, wenn ein Weib in Kunst und Wissenschaft etwas Bedeutendes leistet“, urteilte zum Beispiel Alban Stolz, ein einflussreicher Theologe und Schriftsteller, und gab damit das weitverbreitete Frauenbild im 19. Jahrhundert wieder. Frauen sollen studieren? Das schien nicht nur unmöglich, sondern absurd. Johanna Kappes aber machte diesen Weg für sich und viele andere Frauen frei.
Am 18. April 1879 wurde Johanna Kappes in Karlsruhe geboren. Aufgrund ihres starken Willens und dem Rückhalt ihrer Familie konnte sie 1899 ihr Abitur machen. Sie war damit eine der ersten Absolventinnen am ersten deutschen Mädchengymnasium, das sechs Jahre zuvor in Karlsruhe von der Frauenrechtlerin Hedwig Kettler gegründet worden war.
Bittstellerin bei Professoren
Dass Johanna Kappes mit der Hochschulreife in der Tasche an einer Universität studieren durfte, war jedoch – anders als bei Männern – zu jener Zeit keine einfache Option. Da es ihr Traum war, Medizin zu studieren und Ärztin zu werden, stellte sie sich an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bei mehreren Professoren vor. Diese erkannten wohl ihre Fähigkeiten und erlaubten ihr, ab dem Wintersemester 1899/1900 den medizinischen Vorlesungen beizuwohnen – allerdings nur als Hörerin. Ein staatlicher Abschluss blieb ihr verwehrt.
Johanna Kappes reichte Petition ein
Mit vier anderen Frauen nahm Johanna Kappes als Hörerin an den Veranstaltungen teil. Zur selben Zeit nahmen die fünf Kontakt zur Freiburger Ortsgruppe des Vereins „Frauenbildung-Frauenstudium“ auf. Diese versuchte, die jungen Frauen dazu zu ermutigen, für eine ordentliche Immatrikulation zu kämpfen.
Jedoch brachte nur Johanna Kappes den Mut auf, eine entsprechende Petition beim Senat der Universität einzureichen. Zu groß wohl war die Sorge der anderen, dadurch den erkämpften Status als Hörerin zu verlieren.
Senat lehnte ab, Ministerium gab statt
Der Senat der Universität lehnte Johanna Kappes‘ Petition unmittelbar ab. Der Frauenrechtlerin Adelheid Steinmann, die Mitglied in der Freiburger Ortsgruppe des Vereins „Frauenbildung-Frauenstudium“ und mit dem Prorektor der Universität Freiburg verheiratet war, war es dann aber wohl zu verdanken, dass ihr Mann die Petition an das zuständige Ministerium in Karlsruhe weiterleitete.
Tatsächlich gab das Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts Johanna Kappes‘ Petition statt: Am 28. Februar 1900 erging der Erlass, nicht nur Johanna Kappes als Studentin zuzulassen, sondern die badischen Universitäten generell für Frauen zu öffnen. Johanna Kappes und ihre vier Kommilitoninnen durften sich rückwirkend für das Wintersemester 1899/1900 immatrikulieren, ihre bislang erbrachten Leistungen wurden anerkannt.
Erste rechtmäßige Studentinnen im Kaiserreich
Der Senat der Universität Freiburg gab jedoch nicht klein bei und versuchte, die Anwesenheit von Frauen zumindest in bestimmten Veranstaltungen zu untersagen. An das Ministerium schrieb der Senat, dass „gewisse Vorlesungen oder Teile derselben nicht wohl vor Studierenden beiderlei Geschlechts abgehalten werden können“.
Das Ministerium in Karlsruhe wies dieses Ansinnen jedoch zurück: „Dem Senat der Universität Freiburg erwidern wir, dass wir es grundsätzlich nicht für zulässig erachten können, den zur Immatrikulation zugelassenen weiblichen Studierenden die Teilnahme an einzelnen Vorlesungen oder Teilen von Vorlesungen nach Anschauung der betreffenden Dozenten zu verweigern.“
Johanna Kappes und ihre vier Kommilitoninnen waren damit nicht nur die ersten rechtmäßig immatrikulierten Studentinnen an der Universität Freiburg und im Großherzogtum Baden, sondern im ganzen deutschen Kaiserreich. Die anderen Bundesstaaten öffneten ihre Universitäten erst in den folgenden Jahren.
Promotion und eigene Praxis
1904 promovierte Johanna Kappes an der medizinischen Fakultät der Universität Freiburg. Im selben Jahr heiratete sie den Arzt Heinrich Worminghaus. Das Paar eröffnete in Nürnberg eine Gemeinschaftspraxis, in der Johanna Kappes bis zu ihrem Tod im Jahr 1933 als Kinderärztin und Gynäkologin tätig war. Nach der Machtergreifung Hitlers nahm sie sich das Leben. Über das Leben von Johanna Kappes ist nichts Weiteres überliefert. Ihr Dienst für die Rechte von Frauen aber ist bis heute unvergessen.
„Johanna Kappes war eine herausragende Wegbereiterin für Frauen in der Wissenschaft und ein leuchtendes Beispiel für den Einsatz für fundamentale menschliche Werte“, betont die heutige Rektorin der Universität Freiburg, Prof. Dr. Kerstin Krieglstein. „Die Erinnerung an Johanna Kappes und ihr Engagement wachzuhalten, ist uns als Universität Freiburg ein großes Anliegen – insbesondere in heutigen Zeiten, in denen Werte wie Gleichstellung und Vielfalt weltweit wieder unter Druck geraten.“