Recht
Zwischenzeugnis bei Bewerbung: Arbeitgeber darf den Wunsch nicht einfach ablehnen
Wer sich beruflich neu orientieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden. Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn Beschäftigte nachvollziehbar erklären, dass sie das Zwischenzeugnis für Bewerbungen benötigen. Der Arbeitgeber darf diesen Wunsch nicht ohne konkrete Anhaltspunkte in Zweifel ziehen (Urteil vom 04.03.2026, Az. 5 SLa 495/25).
Arno Schrader
21.09.2026
·
2 Min Lesezeit
Darum ging es
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit Anfang des Jahres 2018 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Nach einer längeren Erkrankung nahm er seine Tätigkeit wieder auf. Einige Zeit später bat er per E-Mail um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.
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