Das Leben ist für den Betriebsrat kein Wunschkonzert
Natürlich macht Betriebsratsarbeit in einem großen, gut gelegenen und gut ausgestatteten Betriebsratsbüro mehr Spaß. Und natürlich entscheidet zunächst der Betriebsrat darüber, ob und in welchem Umfang Räume zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und daher vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen sind. Aber: Bei Ihrer Entscheidung über die Größe des erforderlichen Büros müssen Sie den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) beachten. Das bedeutet konkret, dass Sie darauf bedacht sein müssen, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken, das entschieden kürzlich Richter in Köln (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 9.2.2024, Az. 9 TaBV 34/23).
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
- weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen
