AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Zu einer Betriebsratssitzung müssen Sie rechtzeitig einladen
Wann ist eine Ladung zur Betriebsratssitzung noch rechtzeitig? Reichen dafür unter Umständen auch wenige Stunden? Diese und weitere Fragen zum Thema Betriebsratssitzung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in der folgenden Entscheidung beantwortet (25.3.2026, Az. 4 TaBV6/25).
Friederike Becker-Lerchner
01.06.2026
·
3 Min Lesezeit
Arbeitgeber bittet um Zustimmung zur Eingruppierung
Der Fall: Das Betriebsratsgremium bestand aus 3 Betriebsräten. Ersatzmitglieder gab es keine. Anfang August 2024 informierte die Arbeitgeberin den Betriebsrat über die geplante Eingruppierung von Beschäftigten. Dem entsprechenden Schreiben legte sie die jeweiligen Stellenbeschreibungen sowie Dokumentationen zur Stufenzuordnung bei. Da es sich um relativ viele Fälle handelte, bat die Arbeitgeberin um Stellungnahme bis zum 26.8.2024. Sie bestand also nicht auf die übliche Wochenfrist.
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