Aktuelle Rechtsprechung für den Betriebsrat

Ziele zu spät festgelegt: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz

Viele Beschäftigte erhalten ein Fixgehalt und einen variablen Anteil. Der variable Anteil, oft als Bonus bezeichnet, ist an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft. Legt Ihr Arbeitgeber die Ziele aber so spät innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres fest, dass sie ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber im Zweifel den Bonus in voller Höhe zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln kürzlich entschieden (6.2.2024, Az. 4 Sa 390/23).

Friederike Becker-Lerchner

10.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmer hat an Ziele gekoppelten Bonus

Der Arbeitnehmer, eine Führungskraft in einer Anzeigenabteilung, verdiente 95.000 € brutto im Jahr. 66.500 € davon waren das Fixgehalt; 28.500 € sollten bei 100-prozentiger Zielerreichung ausgezahlt werden. Der Arbeitsvertrag regelte, dass die Ziele gleich nach Antritt der Stelle im Jahr 2016 und danach immer jeweils zu Beginn des Kalenderjahres im Gespräch mit dem Vorgesetzten festgelegt werden sollten. Eine im Jahr 2019 abgeschlossene Betriebsvereinbarung sah als spätestes Datum für die Definition der Ziele im jeweiligen Kalenderjahr den 1.3. vor.

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