Arbeitshilfe
Zeugnisse: Was darf erwähnt werden, was nicht?
Sie als Schwerbehindertenvertretung unterstützen Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Überprüfung von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen, um sicherzustellen, dass sie korrekt, fair, rechtssicher und diskriminierungsfrei formuliert sind.
Arno Schrader
20.10.2025
·
2 Min Lesezeit
1. Grundlegendes zur Zeugniserstellung
Ein qualifiziertes Zeugnis darf nicht einfach ausdrücken, was Ihr Arbeitgeber persönlich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter hält. Es muss wahr und wohlwollend sein. Die Arbeitsgerichte erwarten dabei oft einen Spagat, der beide Anforderungen erfüllt.
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