Einschätzung des Betriebsarztes

„Zählt die Einschätzung des Betriebsarztes mehr?“

Frage: Als Betriebsrat begleiten wir einen Mann in seiner Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung. Der Hausarzt hat ihn weitere 4 Wochen krankgeschrieben, die Personalabteilung hingegen geht von einer Arbeitsfähigkeit im Rahmen der stufenweise Wiedereingliederung aus und will sich noch die Meinung des Betriebsarztes holen. Zählt die Einschätzung des Betriebsrats mehr?

Brigitte Ganzmann

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Hier gibt es eine klare Antwort, denn im § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es im letzten Abschnitt: „Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.“ Dementsprechend darf der Betriebsarzt die Krankmeldung des Hausarztes nicht in Zweifel ziehen.

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