Antwort:
Ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Frage der Betriebszugehörigkeit bei tariflich geregelten Jahressonderzahlungen existieren nicht. Es kommt daher entscheidend auf den Wortlaut des Tarifvertrags an. Diesen sollten Sie als Allererstes prüfen. Möglicherweise ist die Frage dort bereits geregelt.
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