IHRE FRAGEN

Zählt die Ausbildungszeit zur Dauer der Betriebszugehörigkeit?

Frage: Ich habe hier gerade eine Diskussion mit einer ehemaligen Auszublidenden wegen einer tariflich geregelten Jahressonderzahlung auf dem Tisch. Sie wurde nach der Ausbildung direkt übernommen und nun stellt sich die Frage, ob die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit angerechnet werden muss und ob sie daher Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung hat.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Frage der Betriebszugehörigkeit bei tariflich geregelten Jahressonderzahlungen existieren nicht. Es kommt daher entscheidend auf den Wortlaut des Tarifvertrags an. Diesen sollten Sie als Allererstes prüfen. Möglicherweise ist die Frage dort bereits geregelt.

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