Gute Planung ist die halbe Miete
Fassen Sie schon mal grob Zeit und Ort der Personal- oder der Teilversammlung ins Auge. Besprechen Sie sich dann mit Ihrem Dienststellenleiter oder dem dafür zuständigen Beschäftigten (z. B. Verwaltungs- oder Zentralabteilungsleiter).
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