PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Worauf Ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen Anspruch haben

Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nehmen einige Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen es mit diesem Anspruch nicht allzu genau. Einige zahlen gar nicht. Andere nicht lang genug. Hier sind Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Unterstützung als Betriebsrat angewiesen.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Und zwar für die Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 2 EFZG). Der Anspruch besteht für Vollzeitkräfte, befristet oder unbefristet beschäftigt, Teilzeitkräfte sowie Minijobber und kurzfristig beschäftigte Aushilfen sowie Auszubildende.

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