PRAXISWISSEN
Worauf erkrankte Kollegen Anspruch haben
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nehmen einige Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen es mit diesem Anspruch nicht allzu genau. Einige zahlen gar nicht. Andere nicht lange genug. Hier sind Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Unterstützung als Betriebsrat angewiesen.
Friederike Becker-Lerchner
02.06.2025
·
1 Min Lesezeit
Wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat
Grundsätzlich haben alle Beschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Und zwar für die Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 2 EFZG).
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