RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wirksame Kündigung trotz Verwendung eines falschen Firmenstempels
Kündigt ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während der Probezeit, führt die Verwendung eines falschen Firmenstempels nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung trotzdem erkennbar ist (Arbeitsgericht Suhl, 14.08.2024, Az. 6 Ca 96/24).
Friederike Becker-Lerchner
28.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeberin kündigt während der Probezeit
Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers während der Probezeit gekündigt. Im Kündigungsschreiben standen in der Kopfzeile Name und Anschrift der Arbeitgeberin sowie zudem in der Unterschriftenleiste der Name der Arbeitgeberin. Unterschrieben wurde die Kündigung dann allerdings unter Verwendung eines anderen Firmenstempels. In der Unterschriftenzeile war neben dem Namen der Arbeitgeberin ergänzt „(ppa TB)“ und neben der Unterschrift der Arbeitgeberin tauchte der Firmenstempel mit der Bezeichnung „P.H.E. GmbH“ auf.
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