Kündigt ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während der Probezeit, führt die Verwendung eines falschen Firmenstempels nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung trotzdem erkennbar ist (Arbeitsgericht Suhl, 14.8.2024, Az. 6 Ca 96/24).
Arbeitgeberin kündigt während der Probezeit
Der Fall: Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers während der Probezeit gekündigt. Im Kündigungsschreiben standen in der Kopfzeile Name und Anschrift der Arbeitgeberin sowie zudem in der Unterschriftenzeile der Name der Arbeitgeberin. Unterschrieben wurde die Kündigung dann allerdings unter Verwendung eines anderen Firmenstempels.
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