Wissenswertes

Wird 2025 endlich der neue Beschäftigtendatenschutz kommen?

Das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium haben mit Datum vom 8. Oktober 2024 für viele überraschend einen Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG-E) vorgelegt. Das Gesetz soll Rechtsklarheit schaffen. Erfahren Sie, was das neue Gesetz regeln soll.

Maria Markatou

13.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Eckpunkte des Gesetzes

  • Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich unzulässig.
  • Daten aus Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht zur Leistungskontrolle verwendet werden.
  • Kollektivvereinbarungen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer von der Datenschutzgrundverordnung abweichen.
  • Es wird ein Verwertungsverbot datenschutzwidrig erlangter Daten geregelt.
  • Verwertungsverbote sind auch in Betriebs-/Dienstvereinbarungen möglich.
  • Dienstherr muss Zweckverzeichnis zur Datenerhebung führen.

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