LESERFRAGEN

„Wir wollen Rückkehrgespräche nach Arbeitsunfällen – bestimmen wir mit?“

Frage: In unserem Betrieb gab es 2024 deutlich mehr Arbeitsunfälle als davor. Als Betriebsrat wollen wir nun, dass unser Arbeitgeber nach Arbeitsunfällen Rückkehrgespräche führt und nicht einfach zur Tagesordnung übergeht. Haben wir hier ein Mitbestimmungsrecht?

Brigitte Ganzmann

28.02.2025 · 1 Min Lesezeit


Antwort:

Als Betriebsrat können Sie aktiv darauf hinwirken, dass Ihr Arbeitgeber Rückkehrgespräche nach Arbeitsunfällen führt. Das ist nicht nur sinnvoll, um die Ursachen des Unfalls zu klären, sondern auch, um präventive Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln.

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