Verbot reiht sich an Verbot
Der Fall: Eine Beschäftigte verlangte die Abgeltung von 68 Arbeitstagen Urlaub aus den Jahren 2017 bis 2020 von ihrem Arbeitgeber. Mit Wirkung zum 1.12.2017 sprach der Arbeitgeber für die seinerzeit schwangere Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot aus. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt aus dem laufenden Kalenderjahr 5 Tage Resturlaub. Durch Mutterschutzfristen und Stillzeiten für ihre Kinder reihten sich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinander. Der Arbeitgeber wollte nicht zahlen, bei „Nichtarbeiten“ könne auch kein Urlaub entstehen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
