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Wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter muss Ihr Arbeitgeber beschäftigen?

Sie ist gesetzliche Vorgabe, bei Arbeitgebern aber eher unbeliebt: die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Viele Unternehmen erfüllen diese Pflicht nicht und müssen deswegen eine Abgabe bezahlen. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber richtig unterstützen, kann er sich die Aufwendungen sparen und gewinnt womöglich noch hervorragend ausgebildete Fachkräfte.

Britta Schwalm

21.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei jeder Neueinstellung ist es Ihre Aufgabe als SBV, auf eine Besetzung der Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter hinzuwirken. Ihrem Arbeitgeber passt das möglicherweise nicht, weil er vor allem den Aufwand sieht, den die Einstellung und Beschäftigung von weiteren schwerbehinderten Kollegen mit sich bringen.

Machen Sie auf die Vorteile aufmerksam

Weisen Sie Ihren Arbeitgeber in dem Fall auf die Kosten hin, die er durch die Erfüllung der Beschäftigungspflicht sparen kann. Hält Ihr Betrieb die entsprechenden Vorgaben derzeit bereits ein, umso besser! Die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter sollten Sie aber auch in diesem Fall weiter anstreben, dies nicht zuletzt, weil eine Übererfüllung der Beschäftigungspflicht dafür sorgt, dass die Quote auch bei Ausscheiden eines schwerbehinderten Kollegen nach wie vor erfüllt wird.

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