Frage:
Eine unserer Kolleginnen war bis Ende April des Jahres in Vollzeit für unseren Arbeitgeber tätig. Dann ist sie in Mutterschutz gegangen. Ende September kehrt sie aus dem Mutterschutz zurück; arbeitet dann allerdings mit verminderter Stundenzahl, nämlich 16 Stunden. Das Weihnachtsgeld wird bei uns mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Unser Arbeitgeber möchte der Kollegin das Weihnachtsgeld lediglich auf Basis der 16 Stunden auszahlen, obwohl sie über die Hälfte des Jahres in Vollzeit tätig war. Die Arbeitnehmerin wehrt sich dagegen. Sie meint, das Weihnachtsgeld müsste mindestens anteilig auf Basis der Vollzeittätigkeit berechnet werden. Denn im Arbeitsvertrag der Kollegin steht, dass, soweit ein Angestelltenverhältnis während des Kalenderjahres vor dem 1.10. beginnt, die Zahlung des Weihnachtsgelds anteilig erfolgt. Wie ist die Rechtslage?