Das Weihnachtsgeld wird bei uns mit dem November-Gehalt ausgezahlt. Bei der Arbeitnehmerin ist auf der November-Gehaltsabrechnung ersichtlich, dass ihr die Gratifikation lediglich auf Basis von 16 Stunden ausbezahlt wurde, obwohl sie über die Hälfte des Jahres in Vollzeit tätig war.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
