Frage: Inwieweit ist es zulässig, sich am Arbeitsplatz politisch zu betätigen? Darf ich in meiner Dienststelle politische Meinungen äußern oder an politischen Aktionen teilnehmen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Welche rechtlichen Grenzen muss ich beachten, um Konflikte mit meinen dienstlichen Pflichten und dem Neutralitätsgebot zu vermeiden?
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