Frage:
Unser Betrieb wird von unserem Geschäftsleiter geführt. Dieser agiert auch als Verwaltungsdirektor. Er ist aus unserer Sicht leitender Angestellter und deshalb bei den Betriebsratswahlen nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es noch einen Personalleiter und eine Person, die sich Verwaltungsleiter nennt. Beide werden außertariflich entlohnt. Zudem vertreten sie den Geschäftsleiter bei dessen Abwesenheit. Allerdings hat keiner von beiden Prokura. Sind diese beiden Kollegen als „leitende Angestellte“ einzustufen?