Top-Thema

Wie Sie zusammen mit dem Arbeitgeber Quoten, Kosten und Einsparungen berechnen

Hat Ihr Unternehmen es im aktuellen Jahr 2024 nicht geschafft, seine Beschäftigungspflicht zu erfüllen, wird zum 31. März 2025 eine Ausgleichsabgabe fällig. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich danach, wie weit Ihr Betrieb die Pflichtquote verfehlt. Kalkulieren Sie das am besten zusammen mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat durch. Möglicherweise verstärkt Ihr Arbeitgeber dann seine Anstrengungen im Hinblick auf die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter.

Arno Schrader

21.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Angesichts der Höhe der Ausgleichsabgabe wird die Motivation für Ihren Arbeitgeber, schwerbehinderte Mitarbeiter zu beschäftigen, vielleicht jetzt größer. Denn durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde die Nichterfüllung der Beschäftigungsquote seit dem aktuellen Jahr noch teurer. Weisen Sie die Unternehmensleitung darauf hin!

Ihr Arbeitgeber muss selbst rechnen

Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist die jährliche verpflichtende Meldung der Zahl der Arbeitsplätze Ihres Betriebs an die Agentur für Arbeit. Ist Ihr Betrieb zur Zahlung verpflichtet, muss er den richtigen Betrag selbst ausrechnen. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig macht, und berechnen Sie anschließend, wie viel Ausgleichsabgabe er konkret einsparen kann, wenn er die Beschäftigungsquote erfüllt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ liefert Ihnen aktuelle Rechts- und Praxistipps für die Vertretung schwerbehinderter Menschen.
  • Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.