Angesichts der Höhe der Ausgleichsabgabe wird die Motivation für Ihren Arbeitgeber, schwerbehinderte Mitarbeiter zu beschäftigen, vielleicht jetzt größer. Denn durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde die Nichterfüllung der Beschäftigungsquote seit dem aktuellen Jahr noch teurer. Weisen Sie die Unternehmensleitung darauf hin!
Ihr Arbeitgeber muss selbst rechnen
Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist die jährliche verpflichtende Meldung der Zahl der Arbeitsplätze Ihres Betriebs an die Agentur für Arbeit. Ist Ihr Betrieb zur Zahlung verpflichtet, muss er den richtigen Betrag selbst ausrechnen. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig macht, und berechnen Sie anschließend, wie viel Ausgleichsabgabe er konkret einsparen kann, wenn er die Beschäftigungsquote erfüllt.
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