SCHWERPUNKTTHEMA

Wie Sie schon jetzt für mehr Transparenz beim Entgelt sorgen

Die EU-Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz ist seit dem 8. Juni 2026 faktisch „scharfgeschaltet“. Deutschland hat es bis heute nicht geschafft, ein Umsetzungsgesetz zu verabschieden. Für Sie als Betriebsrat stellt sich damit die praktische Frage: Wie können wir Entgelttransparenz im Betrieb schon jetzt stärken, ohne auf ein späteres nationales Umsetzungsgesetz zu warten? Die Antwort: Auch ohne neues deutsches Gesetz haben Sie bereits heute eine ganze Reihe von Ansatzpunkten.

Friederike Becker-Lerchner

26.06.2026 · 6 Min Lesezeit

Aktuelle Rechtslage

Ausgangspunkt bleibt Art. 157 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Er ist einer der beiden zentralen EU‑Verträge. Männer und Frauen haben demnach bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Das gilt in allen Mitgliedstaaten und bindet auch deutsche Gerichte unmittelbar.

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