Betriebliche Altersvorsorge

Wie Sie mitbestimmen und Ihre Kollegen bestmöglich unterstützen

Seit Längerem ist bereits klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, damit Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen den gewohnten Lebensstandard im Alter halten können. Ihnen bleibt deshalb nichts anderes übrig, als konsequent selbst vorzusorgen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie dabei zu unterstützen. Und zwar durch das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge. Als Betriebsrat reden Sie mit, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge geht. Denn die Leistungen zählen zum Entgelt. Im Folgenden lesen Sie, wie Sie sich für Ihre Kollegen einsetzen.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Hier entscheidet Ihr Arbeitgeber allein

Als Betriebsrat haben Sie bei der betrieblichen Altersvorsorge zwar Mitbestimmungsrechte. Aber hinsichtlich der Frage, wie die finanzielle Ausstattung einer solchen aussieht, stehen Sie als Betriebsrat mitbestimmungsrechtlich mit leeren Händen da. Mitbestimmungsfrei ist zudem auch die Wahl des Durchführungswegs der Altersversorgung, also ob Ihr Arbeitgeber eine Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet.

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