SCHWERPUNKTTHEMA

Wie Sie mitbestimmen und am besten im Sinne Ihrer Kollegen Einfluss nehmen können

Noch immer leisten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden. Nach neuesten Erkenntnissen arbeiten Beschäftigte auch immer wieder über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Das kommt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufiger vor, wenn Arbeitgeber als Einsparmaßnahme viel Personal abbauen. Gesund ist das zumindest auf längere Sicht nicht. Auf Dauer riskieren die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gesundheitliche und unter Umständen auch Leistungseinschränkungen. Haben Sie als Betriebsrat etwaige Überstunden in Ihrem Betrieb im Blick und nehmen Sie Einfluss. Wie? Das habe ich Ihnen im folgenden Beitrag zusammengestellt.

Friederike Becker-Lerchner

11.04.2025 · 5 Min Lesezeit

So ist die Lage

Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst flexibel, also im Zweifelsfall auch kurzfristig über die reguläre Arbeitszeit hinaus einsetzen können. Parallel dazu kommt es einigen Kolleginnen und Kollegen gelegen, ihr Gehalt durch ein paar Überstunden aufzubessern. Jedoch: Für Überstunden gelten Regeln, die eingehalten werden müssen. So sind sie anzuordnen, damit ein Anspruch auf Bezahlung entsteht. Allerdings fehlen in vielen Betrieben Regelungen dazu, wer Überstunden anordnen darf und wie diese zu vergüten sind. Das führt spätestens in dem Moment, in dem ein Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für geleistete Überstunden fordert, zu Auseinandersetzungen.

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