So ist die Lage
Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst flexibel, also im Zweifelsfall auch kurzfristig über die reguläre Arbeitszeit hinaus einsetzen können. Parallel dazu kommt es einigen Kolleginnen und Kollegen gelegen, ihr Gehalt durch ein paar Überstunden aufzubessern. Jedoch: Für Überstunden gelten Regeln, die eingehalten werden müssen. So sind sie anzuordnen, damit ein Anspruch auf Bezahlung entsteht. Allerdings fehlen in vielen Betrieben Regelungen dazu, wer Überstunden anordnen darf und wie diese zu vergüten sind. Das führt spätestens in dem Moment, in dem ein Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für geleistete Überstunden fordert, zu Auseinandersetzungen.