PRAXISWISSEN

Wie Sie mit Rückkehrgesprächen umgehen

Als Teil der Fehlzeitenanalyse oder als ganz eigene Maßnahme der Wiedereingliederung und Prävention können Rückkehrgespräche dienen. Die Begriffe Krankenrückkehrgespräch und Rückkehrgespräch meinen das Gleiche: Ein aus dem Krankenstand zurückkehrender Beschäftigter muss ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Unternehmen verweisen dabei gern auf ihre Fürsorgepflicht oder die Notwendigkeit, sich um kranke Beschäftigte zu kümmern. Leider haben Sie es allerdings häufig mit Schönfärberei zu tun.

Friederike Becker-Lerchner

02.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Oft wird Druck ausgeübt

Rückkehrgespräche beinhalten für Ihre Kolleginnen und Kollegen häufig hohe Risiken. Nicht selten versucht die Personalleitung, in Rückkehrgesprächen den Beschäftigten Details über die Erkrankung zu entlocken und Druck auszuüben. Es besteht allerdings immer wieder auch das Risiko, dass die Gespräche Grundlage für Abmahnungen und personenbedingte Kündigungen sind. Als Betriebsrat können Sie sich dafür einsetzen, dass die Rückkehrgespräche nicht dazu dienen, Beschäftigte zu verunsichern oder die nächste Entlassung vorzubereiten, sondern dass wertvolle Informationen gewonnen werden.

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