Zunächst sollten Sie prüfen, ob das Zeugnis formal korrekt ist: maschinenschriftlich, fehlerfrei und in der dritten Person abgefasst. Achten Sie auf die korrekte Nennung von Personalien und erworbenen Titeln. So vermeiden Sie, dass das Zeugnis allein wegen solcher Kleinigkeiten beanstandet wird.
Darüber hinaus können Sie kontrollieren, dass der richtige Aussteller unterschreibt, also eine Person, die weisungsbefugt war. Auch die Unterschrift selbst sollte den rechtlichen Vorgaben entsprechen, etwa nicht überdimensioniert sein.