PRAXISWISSEN

Wie Sie finanzielle Nachteile der Kollegen möglichst gut ausgleichen

Bei der Entlassung einer größeren Anzahl von Kolleginnen und Kollegen muss Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin mit Ihnen zusätzlich zum sonst üblichen Prozedere einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan vereinbaren. Im Sozialplan geht es dabei vor allem um Abfindungen.

Friederike Becker-Lerchner

14.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Einigung über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile

Bei einem Sozialplan handelt es sich nach der gesetzlichen Definition um eine zwischen Betriebsrat und Unternehmer getroffene Einigung über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin geplanten Betriebsänderung entstehen, § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es geht also um Abfindungen, die den Arbeitnehmern als Entschädigungen gezahlt werden.

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