Zusammenarbeit

Wie Sie durch enge Zusammenarbeit mit Personal- oder Betriebsrat viel erreichen

Sie als Schwerbehindertenvertretung können Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nur wirksam begegnen, wenn Sie eng mit Betriebs- oder Personalrat, Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber zusammenarbeiten.

Arno Schrader

19.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt das Konfliktpotenzial, und Benachteiligungen treten häufiger auf. Eine vertrauensvolle Kooperation aller Akteure ist daher entscheidend, um die Rechte schwerbehinderter Mitarbeitender zu schützen und Arbeitsplätze zu sichern.

Gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Die Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit bildet die enge Abstimmung zwischen allen Gremien und Ihrem Arbeitgeber. Der § 182 Abs. 1 SGB IX verpflichtet Sie dazu, die Teilhabe schwerbehinderter Mitarbeitender zu fördern und Diskriminierung zu verhindern. Dazu gehören regelmäßige Absprachen, transparente Informationsweitergabe und die gemeinsame Entwicklung von Lösungsstrategien. Unterstützend können die Integrationsämter, Rehabilitationsdienste und fachliche Beratungsstellen eingebunden werden, insbesondere wenn interne Konflikte oder Mobbingfälle schwer zu lösen sind.

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