PRAXISWISSEN

Wie Sie den Auszubildenden einen guten Start bereiten und sich für die Nachwuchsförderung einsetzen

Ausbildungsverträge sind nach §§ 10, 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitlich befristet. Folge dessen ist immer häufiger, dass ausgelernte Auszubildende nicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Häufig wollen die Auszubildenden auch gar nicht im Unternehmen bleiben. Hier sollten Sie als Betriebsrat gegensteuern, indem Sie von Anfang an dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen eine gute Ausbildung erhalten.

Friederike Becker-Lerchner

11.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Setzen Sie sich für eine umfassende Ausbildung ein

Die Hauptaufgabe Ihres Arbeitgebers ist es, dafür zu sorgen, Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung in der vorgesehenen Zeit ein breites berufliches Grundwissen und die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie später zur Ausübung ihres Berufs benötigen (§ 14 Abs. 1 BBiG).

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!