AMTSFÜHRUNG

Wie Sie auf dem aktuellen Informationsstand in Ihrem Betrieb bleiben

Das kennen Sie sicher: Immer wieder hat man als MAV den Eindruck, dass irgendetwas passiert, ohne konkrete Inhalte zu kennen. Doch wie lässt sich das ändern?

Norbert Lypiak

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgebenden

Zu Ihren Rechten als MAV gehört das Informationsrecht. Es ist wichtig, dass der*die Arbeitgebende Sie zeitnah und umfassend informiert. Häufig passiert das aber nicht, da der*die Arbeitgebende meint, dass er*sie nur dann informieren muss, wenn die Dinge feststehen. Doch genau das führt zu Vermutungen und Spekulationen. Die Folge ist eine allgemeine Unruhe in der Belegschaft und das Gefühl, dass der*die Arbeitgebende Geheimnisse hat.

Wichtig: Fragen Sie nach

Wenn Gerüchte und Mutmaßungen bei den Mitarbeitenden auftreten, ist dies immer ein Indiz, dass „etwas im Busch ist“. Nehmen Sie dies ernst und versuchen Sie, möglichst schnell konkrete Informationen zu erhalten.

Nur wenn Sie sich regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen, können Sie frühzeitig aktiv werden und vermeiden das Gefühl, irgendwie abgehängt zu sein. Ersetzen Sie Vermutungen durch sachliche Informationen und räumen Sie so die Ängste der Mitarbeitenden aus. Es ist dann für die Kolleg*innen wahrscheinlicher, dass sie die aktuellsten Informationen erhalten und sich einbringen können. Dadurch wird sichergestellt, dass keine mitbestimmungspflichtigen Tatbestände unter den Tisch fallen. Und: Eine gut informierte MAV steigt auch im Ansehen der Kolleg*innen.

Mein Tipp: Vereinbaren Sie schon jetzt fortlaufende Termine für die 2. Jahreshälfte (und im Januar dann die Termine für das Jahr 2026)

Weiß der*die Arbeitgebende, wann er*sie sich mit Ihnen auseinandersetzen muss, wird er*sie sich vorbereiten.

Erstellen Sie gemeinsam mit dem*der Arbeitgebenden eine Tagesordnung für jeden vereinbarten Termin. Hier können Sie dann alle Gerüchte und Vermutungen hinterfragen. Zusätzlich lassen sich aktuelle Entwicklungen besprechen. Vielleicht hat der*die Arbeitgebende auch selbst ein Interesse, Sie frühzeitig in Planungen einzubeziehen. So ist langfristig ein offener Austausch möglich.

Fazit: Bleiben Sie informiert

Der regelmäßige Austausch mit dem*der Arbeitgebenden ist unerlässlich. Nur wenn Sie immer wieder nachfragen, sobald Sie den Eindruck haben, nicht über alles informiert zu sein, können Sie Ihre Rechte wahrnehmen. Auch der*die Arbeitgebende profitiert von einem Austausch, da er*sie so eine etwaige Unruhe im Betrieb und Widerstände bei der MAV vermeiden kann.

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Seit 21 Jahren bin ich Mitarbeitervertreter, seit ca. 10 Jahren für die MAV freigestellt. Dabei habe ich verschiedenste Veränderungen z. B. im Tarif BAT-KF begleitet. Gerne stehe ich Ihnen mit […]

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