AMTSFÜHRUNG

Wie Sie auf dem aktuellen Informationsstand in Ihrem Betrieb bleiben

Das kennen Sie sicher: Immer wieder hat man als MAV den Eindruck, dass irgendetwas passiert, ohne konkrete Inhalte zu kennen. Doch wie lässt sich das ändern?

Norbert Lypiak

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgebenden

Zu Ihren Rechten als MAV gehört das Informationsrecht. Es ist wichtig, dass der*die Arbeitgebende Sie zeitnah und umfassend informiert. Häufig passiert das aber nicht, da der*die Arbeitgebende meint, dass er*sie nur dann informieren muss, wenn die Dinge feststehen. Doch genau das führt zu Vermutungen und Spekulationen. Die Folge ist eine allgemeine Unruhe in der Belegschaft und das Gefühl, dass der*die Arbeitgebende Geheimnisse hat.

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