Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgebenden
Zu Ihren Rechten als MAV gehört das Informationsrecht. Es ist wichtig, dass der*die Arbeitgebende Sie zeitnah und umfassend informiert. Häufig passiert das aber nicht, da der*die Arbeitgebende meint, dass er*sie nur dann informieren muss, wenn die Dinge feststehen. Doch genau das führt zu Vermutungen und Spekulationen. Die Folge ist eine allgemeine Unruhe in der Belegschaft und das Gefühl, dass der*die Arbeitgebende Geheimnisse hat.
Nur wenn Sie sich regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen, können Sie frühzeitig aktiv werden und vermeiden das Gefühl, irgendwie abgehängt zu sein. Ersetzen Sie Vermutungen durch sachliche Informationen und räumen Sie so die Ängste der Mitarbeitenden aus. Es ist dann für die Kolleg*innen wahrscheinlicher, dass sie die aktuellsten Informationen erhalten und sich einbringen können. Dadurch wird sichergestellt, dass keine mitbestimmungspflichtigen Tatbestände unter den Tisch fallen. Und: Eine gut informierte MAV steigt auch im Ansehen der Kolleg*innen.
Erstellen Sie gemeinsam mit dem*der Arbeitgebenden eine Tagesordnung für jeden vereinbarten Termin. Hier können Sie dann alle Gerüchte und Vermutungen hinterfragen. Zusätzlich lassen sich aktuelle Entwicklungen besprechen. Vielleicht hat der*die Arbeitgebende auch selbst ein Interesse, Sie frühzeitig in Planungen einzubeziehen. So ist langfristig ein offener Austausch möglich.