Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgebenden
Zu Ihren Rechten als MAV gehört das Informationsrecht. Es ist wichtig, dass der*die Arbeitgebende Sie zeitnah und umfassend informiert. Häufig passiert das aber nicht, da der*die Arbeitgebende meint, dass er*sie nur dann informieren muss, wenn die Dinge feststehen. Doch genau das führt zu Vermutungen und Spekulationen. Die Folge ist eine allgemeine Unruhe in der Belegschaft und das Gefühl, dass der*die Arbeitgebende Geheimnisse hat.