Der Fall: Ein Mitarbeiter arbeitet an seiner Maschine in einer riesigen Werkshalle in einem Produktionsbetrieb. Über ihm und in der gesamten Halle, im Lager und sogar in den Büros sind insgesamt 34 Videokameras installiert. Diese Kameras zeichnen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche alles auf. Die Aufnahmen werden für mindestens 48 Stunden gespeichert.
RECHT & URTEILE
Wie Sie als Betriebsrat die Gesundheit Ihrer Kollegen im Fall einer Videoüberwachung schützen
Fühlen sich die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb manchmal beobachtet? Die ständige Präsenz von Videokameras zur Mitarbeiterüberwachung ist nicht nur ein Eingriff in die Privatsphäre, sondern kann auch krank machen. Der permanente Stress, unter Beobachtung zu stehen, erzeugt einen enormen psychischen Druck. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm stärkt Ihnen und den Beschäftigten den Rücken. Es zeigt klar die Grenzen der Videoüberwachung auf und spricht einem Mitarbeiter eine hohe Entschädigung zu (28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).