SCHWERPUNKTTHEMA

Wie Sie als Betriebsrat bei technischen Überwachungsmaßnahmen mitreden

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) reden Sie als Betriebsrat bei Fragen der Überwachung durch technische Einrichtungen mit. Sie haben dabei wie bei allen anderen sozialen Angelegenheiten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Ihr Arbeitgeber darf also keine Maßnahmen treffen, ohne Sie als Betriebsrat zumindest nach Ihrer Sichtweise gefragt zu haben.

Friederike Becker-Lerchner

18.07.2025 · 4 Min Lesezeit

Was eine technische Einrichtung ist

Eine technische Einrichtung ist jedes optische, mechanische, akustische oder elektronische Gerät. Die technische Einrichtung muss zudem über eine technische Kontrollwirkung verfügen.

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