AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wie sehr sich Ihre Kollegen nach einer Kündigung um einen neuen Job bemühen müssen

Dürfen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sich nach einer Kündigung bequem zurücklehnen oder sogar verhindern, dass Ihnen eine neue Arbeit angeboten wird? Was gilt, wenn ein Beschäftigter innerhalb der Kündigungsfrist freigestellt wird? Muss er sich in dieser Zeit zwingend eine neue Arbeitsstelle suchen, um die finanziellen Aufwendungen des Arbeitgebers möglichst gering zu halten? Nein, hat das jetzt Bundesarbeitsgericht entschieden (12.2.2025, Az. 5 AZR 127/24).

Friederike Becker-Lerchner

21.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeberin stellt Arbeitnehmer von der Arbeit frei

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Senior Consultant, war seit November 2019 bei seiner Arbeitgeberin beschäftigt. Für seine Arbeit erhielt er eine monatliche Vergütung in Höhe von 6.440 € brutto. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 29.3.2023 ordentlich zum 30.6.2023. Sie stellte den Beschäftigten zudem unter Einbringung seines Resturlaubs unwiderruflich von seiner Arbeitsleistung frei. Der Arbeitnehmer wehrte sich daraufhin mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung.

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