Arbeitnehmer verhindert Stellenangebote
Der Arbeitgeber hatte einem Arbeitnehmer, der bei ihm als Maschinenbeschicker beschäftigt war, gekündigt. Der Beschäftigte arbeitete zum Zeitpunkt der Kündigung ohne abgeschlossene Berufsausbildung seit über 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber. Der betroffene Arbeiter wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung. Mit dieser hatte er Erfolg. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
- weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen
