Frage:
Unser Arbeitgeber hat angekündigt, einen Strategietag in einer Abteilung durchzuführen. Davon sind nicht nur Führungskräfte betroffen, sondern auch Kolleginnen und Kollegen, die wir als Betriebsrat vertreten. Der Strategietag soll einen fachlichen und einen geselligen Teil beinhalten. Alle Teilnehmenden sollen in einem Hotel übernachten. Unser Arbeitgeber hat den Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, dass er die Kosten für die Übernachtung und Abendveranstaltung übernimmt. Der gesellige Teil des Abends soll jedoch nicht zur Arbeitszeit zählen. Ist das rechtens? Welche Mitbestimmungsrechte haben wir? Und: Wie ist mit der Tatsache umzugehen, dass der Strategietag lediglich in einer Abteilung durchgeführt wird?