Frage:
Unser Arbeitgeber möchte künftig mehr mit KI-Anwendungen arbeiten und startet verschiedene Pilotprojekte. Viele unserer Kollegen haben nur wenig oder gar keine Erfahrungen mit künstlicher Intelligenz. Als Betriebsrat möchten wir unserem Arbeitgeber nun den Vorschlag machen, dass wir erst alle Kollegen schulen. Gibt es hier Punkte, die für eine Schulung relevant sind? Diese würden wir gerne unserem Arbeitgeber vorlegen.
Antwort:
Seit 2. Februar 2025 sind Entwickler, Anbieter, Händler und Betreiber von KI-Software verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schulen, wenn sie mit KI arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss also erst Ihre Kollegen schulen.
Hintergrund ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), die am 1.8.2024 in Kraft getreten ist. Gefordert wird eine „ausreichende“ KI-Kompetenz. Das bedeutet in der Praxis, dass die Kollegen, die bei ihrer Arbeit KI einsetzen, die Chancen und Risiken der Technologie kennen sollen und einschätzen können.
Ihr Arbeitgeber ist in der Pflicht
Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass seine Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind, einige grundlegende Fragen zur Funktionsweise und zum Einsatz der KI beantworten und eigenverantwortlich eine Risikoanalyse zum Output von z. B. Chatbots abgeben können. Da sich KI weiterentwickelt, muss Ihr Arbeitgeber auch seine Mitarbeiter regelmäßig und fortlaufend schulen.
Schulungsinhalte sollen zum Arbeitsalltag der Kollegen passen
Leider macht die Verordnung keine näheren Vorgaben zu den Anforderungen an eine Schulung oder wie sie durchzuführen ist. Ihr Arbeitgeber muss keinen externen Dienstleister beauftragen, sondern kann die Schulung selbst durchführen. Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass die Schulungen auf die verschiedenen Arbeitswirklichkeiten Ihrer Kollegen passen, auch neue Kollegen geschult und die Schulungsmaßnahmen dokumentieren werden.
Regen Sie als Betriebsrat an, zu dokumentieren, wer wann in was und wozu geschult wurde. Das ist bisher noch keine Pflicht.
Ihr Impuls als Betriebsrat: KI-Richtlinien
Geben Sie als Betriebsrat den Impuls, betriebsinterne KI-Richtlinien festzulegen. Darin wird geregelt, was in Ihrem Unternehmen erlaubt ist und was nicht, welche Gefahren und Risiken bestehen. Schulungen sollten sich an diesen KI-Richtlinien orientieren. Gestalten Sie Ihre Schulungen am besten entlang Ihrer KI-Richtlinien.