Schwerpunktthema

Wie lange Ihr Arbeitgeber Ihre Kolleginnen und Kollegen nach einer Fortbildung binden darf

Beim Geld hört die Freundschaft auf – auch im Arbeitsverhältnis. Gerade beim Thema Weiterbildung und Fortbildung achten die Arbeitgeber penibel auf jeden Cent. Aber auch im Hinblick auf Sonderzahlungen stellen die Arbeitgeber fast immer sicher, dass sie keinen Euro zu viel bezahlen. In solchen Fällen haben Ihre Kolleginnen und Kollegen es schnell mit Rückzahlungsklauseln zu tun. Das Wichtigste, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Keine Rückzahlung, wenn Beschäftigter keine Schuld hat

Ihr Arbeitgeber darf mit Ihren Kolleginnen und Kollegen vereinbaren, dass diese beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bestimmte Leistungen, wie z. B. Weiterbildungskosten, zurückzahlen müssen. Daran rüttelt auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht.

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