Das Verhältnis von Krankheit und Kündigung lässt sich unter mehreren Aspekten betrachten: Zum einen kann man sich fragen, ob eine Kündigung während einer Erkrankung möglich ist. Das ist grundsätzlich der Fall. Zum anderen stellt sich die Frage, ob vielleicht sogar eine Kündigung wegen Krankheit möglich ist. Dann sind wir im Bereich der sogenannten krankheitsbedingten Kündigung.
Krankheit kann auch zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen
Eine Krankheit hindert den Dienstherrn nicht, eine Kündigung auszusprechen. Vielmehr kann die Krankheit sogar der Grund für die Kündigung sein. Allerdings stellt die Rechtsprechung hierfür ziemlich hohe Hürden auf. Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Fall der personenbedingten Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung geht es darum, dass ein Mitarbeiter seine Arbeit aus Gründen nicht mehr ausüben kann, die zwar mit seiner Person zusammenhängen, die er aber nicht durch seinen Willen beeinflussen kann. Dies ist der Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung. Die Kündigung fußt auch hier in der Person des Beschäftigten, sein Verhalten kann er aber aktiv beeinflussen. Bei der krankheitsbedingten Kündigung unterscheidet man vor allem 2 unterschiedliche Arten:
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